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AGB der Honig-Bienen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.Honig-Bienen.ch abgeschlossen werden.

Honig-Bienen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend “Angebot” genannt) richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.

Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr (“vRG”). Honig-Bienen behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung Garantieerweiterungen, Versicherungen usw. werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Honig-Bienen legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

2.3 Zusatzleistungen: Montage und Entsorgung

Die Montage beinhaltet das Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials.

Die Entsorgung beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Gegenstände. Diese müssen in Art und Menge in etwa dem bestellten Produkt entsprechen. Die zu entsorgenden Gegenstände sind durch die Kundschaft transportgerecht und auf den vereinbarten Liefertermin der bestellten Produkte bereitzustellen.

Die Kosten für Montage und Entsorgung werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat ausgewiesen.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend “Vertrag” genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt Honig-Bienen in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Dies falls erstattet Honig-Bienen der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Honig-Bienen bestehen keine.

5 Lieferung / Abholung vor Ort

Die Lieferadresse muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Honig-Bienen den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die bestellten Produkte in eine Filiale (Abholung vor Ort) nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit dem vereinbarten Termin in der Filiale abholt, kann Honig-Bienen den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.

6 Prüfpflichten des Kunden

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Lieferschäden sind Honig-Bienen innert 5 Tagen zu melden. Honig-Bienen informiert den Kunden dann über das weitere Vorgehen. Bei Speditionslieferungen ist die Ware bei Annahme zu prüfen und bei einem Schaden ein Vermerk auf dem Lieferschein zu machen.

Im Falle eines Schadens hat die Kundschaft das Produkt wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und darf dieses nicht in Betrieb nehmen, bis sich Honig-Bienen mit der Kundschaft in Verbindung setzt.

7 Gewährleistungen

Honig-Bienen übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Honig-Bienen kann die Gewährleistung wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt
  • Gutschrift zum Tagespreis, maximal des Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung oder
  • Minderung

erbringen.

Bei Verschleissteilen, Batterien, Akkus, Lampen und Softwareproblemen bedingt Honig-Bienen die Gewährleistung vollständig weg. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung von Honig-Bienen hinausgeht, räumt Honig-Bienen diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Honig-Bienen, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Honig-Bienen keine Haftung.

Honig-Bienen kann der Kundschaft während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Gewährleistungszusage durch Honig-Bienen Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Gewährleistungsfalls durch Honig-Bienen kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Es gelten andere Bestimmungen für Produkte, welche im Onlineshop als “Vorführprodukt”, „Wiederaufbereitet“, „Testgerät“, „Reparatur“ oder „Ausstellungsprodukt“ gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder in Stand gesetzte Produkte sein, weshalb sie auch zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Honig-Bienen in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Honig-Bienen, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Honig-Bienen haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Honig-Bienen zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur im Falle einer Vor Ort Abholung möglich.

Als Zahlungsmittel werden Online-Banking, Bank-/oder Postüberweisung, PayPal akzeptiert.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von Honig-Bienen werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 40 Kalendertagen reserviert.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Honig-Bienen unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Honig-Bienen kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Honig-Bienen erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtrieb-Entschädigung von CHF 5.– und ab der 3. Mahnung eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Honig-Bienen. Honig-Bienen ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Honig-Bienen nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Honig-Bienen nach freien Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 7 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Es besteht kein genereller Anspruch auf Rückgabe der bestellten Produkte.

Die Rücksendung der Produkte erfolgt dies falls auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Die Produkte sind mit eingeschriebener Post an den auf www.Honig-Bienen.ch unter „Kontakt“ angegebenen Ort zu senden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7. fällt, behält sich Honig-Bienen vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

13 Weitere Bestimmungen

13.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder retourniert werden können, werden 12 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

13.2 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung unter Datenschutzbelehrung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

13.3 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

13.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Honig-Bienen und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für natürliche Personen ist Liestal oder der Wohnsitz der Kundschaft.

13.5 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Honig-Bienen.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Honig-Bienen zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Honig-Bienen sämtliche rechtlichen Schritte vor.

 

Mai 2015

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.